
Gemäß der Schulmail vom 11.02.2021 macht das Land Nordrhein-Westfalen von den Möglichkeiten des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 10.02.2021 im Interesse der Kinder und Jugendlichen verantwortungsvoll Gebrauch und ermöglicht zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen Unterricht in Präsenz, und zwar in voller Klassenstärke. Zu den Abschlussklassen gehören neben den Schülerinnen und Schülern der Q2 auch die Schülerinnen und Schüler der Q1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.
Am Freitagnachmittag um 16.30 Uhr hat das Schulministerium die neue, ab Montag, 22.02.2021, gültige Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht. Danach müssen alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, also auch Schülerinnen und Schüler, eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder mit diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Nähere Informationen dazu gibt es hier.